Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Mit dem IGP ermöglicht das BMWK die Verwirklichung nichttechnischer Innovationen von KMU. Möglich sind unter anderem kreativwirtschaftliche Konzepte, Organisationdmodelle von Social Startups sowie neue Plattformformate.
Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden, die im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein hohes Innovationsniveau wichtig.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Die Auswahl der Projekte erfolgt im Rahmen von thematischen Ausschreibungsrunden, die im Halbjahresrhythmus veröffentlicht werden. Möglich sind kleinere Machbarkeitsprojekte und größere Marktreifeprojekte. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein hohes Innovationsniveau wichtig.
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Fördergeber:
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel KMU
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung gewährt und ist abhängig von der Projektform und der Unternehmensgröße. Bei Machbarkeitsprojekten ist ein Zuschuss von 60 bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Bei Marktreifeprojekten ist ein Zuschuss von 45 bis 100 % möglich.
Kontakt Bewilligungsbehörde
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon +49 (0) 1888-615-0
Fax +49 (0) 1888-615-7010
E-Mail kontakt@bmwk.bund.de
Scharnhorststr. 34-37
10115 Berlin
Telefon +49 (0) 1888-615-0
Fax +49 (0) 1888-615-7010
E-Mail kontakt@bmwk.bund.de