Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Das Förderprogramm bietet Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen.

Das Programm umfasst fünf Module, wovon in drei Modulen Unternehmen Antragsteller sein können:
Modul 2: Energieeffizienz und Minderung von Treibhausgasemissionen,
Modul 4: Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und
Modul 5: Nachhaltige Energieversorgung.
Das Modul 2, Fördergegenstand 1.2 a wird nicht mehr gefördert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet, sofern der Investitionsstandort im Freistaat Sachsen liegt.
Fördergeber:
SAB - Sächsische Aufbaubank
Fördergebiet:
Sachsen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe des Zuschusses hängt von der geplanten Maßnahme/dem gewählten Modul, der Rechtsform des Antragstellers und den geltenden Beihilfevorschriften ab. Sie liegt in der Regel zwischen 50 und 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Modul 1 können bis zu 100 % der Kosten gefördert werden. Die Verwendung der Zuwendung ist innerhalb von 6 Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks nachzuweisen.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

SAB - Sächsische Aufbaubank
Gerberstraße 5
04105 Leipzig

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