Förderung von Energiekonzepten, insbesondere von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen

Dieses Programm unterstützt die Erstellung und Umsetzung von Energiesparkonzepten.

Gefördert werden Umweltstudien im Sinn von Art. 49 AGVO, die sich auf Investitionen der Energieeinsparung, den Einsatz erneuerbarer Energien oder der Energieeffizienzsteigerung beziehen (Energiekonzepte) sowie begleitende Beratung und gutachterliche Unterstützung durch fachkundige Dritte bei der Umsetzung von Maßnahmen. Weiterhin wird die Sanierung von Außen- sowie Innenbeleuchtung mittels LED-Beleuchtungstechnik unterstützt. Grundsätzlich nicht gefördert werden Vorhaben der kommunalen Wärmeplanung bzw. Konzepte mit integriertem Wärmeplan.

Förderberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern.
Fördergeber:
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Fördergebiet:
Bayern
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung beträgt für Energiekonzepte je nach Antragsteller bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 50.000 Euro, kommunale/regionale Energienutzungspläne bis zu 70% bei kommunalen Gebietskörperschaften, Umsetzungsbegleitung von kommunalen/regionalen Energienutzungsplänen bis zu 70 %, jedoch maximal 40.000 Euro.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

Projektträger Bayern
Bayern Innovativ – Bayerische Gesellschaft für Innovation und Wissenstransfer mbH
Am Tullnaupark 8
90402 Nürnberg
Telefon: 0911 20671-0

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