Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Gefördert werden Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems, Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem und Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software, Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System, die Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems, Sensoren sowie Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie sonstiger für den Energieverbrauch relevanter Größen zwecks der Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem und Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen. Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software, Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System, die Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Fördergeber:
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 45 %, bei Mittleren Unternehmen 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 25 %.
Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1885
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1885