Effizienzkredit

Genehmigt werden Darlehen für Investitionen, die zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz (um mind. 20 %) oder der Ressourceneffizienz (um mind. 6 %) führen. Förderfähig sind außerdem Investitionen, die Lärm- und Schadstoffemissionen vermindern sowie in Grüne Technologien.

Beispielhafte Vorhaben ist der Erwerb von effizienteren Anlagen oder die Modernisierung bestehender Anlagen sowie die Sanierung von Nichtwohngebäuden.

Für eine Antragsstellung muss der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegen.
Fördergeber:
NRW.BANK
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Darlehen
Förderhöhe:
Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen finanziert. Der Höchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon :0 211 91741-0
E-Mail: info@nrwbank.de

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