Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Modul 1: Querschnittstechnologien

Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.

Gegenstand der Förderung sind Elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung, Ventilatoren, Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung, Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern, Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen, Frequenzumrichter.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Fördergeber:
BMWK -Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Das Netto-Investitionsvolumen für Einzelmaßmaßnahmen, einschließlich Nebenkosten, muss mindestens 2.000,- Euro betragen. Die maximale Förderung beträgt 200.000 Euro bei einer Förderquote von bis zu 50 % Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1883

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