Förderung von Lastenfahrrädern (Rili LaFa Bbg)
Lastenfahrräder sind ein wichtiger Baustein der Klima- und Mobilitätswende. Aus diesen Grund unterstützt das MIL die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenfahrradanhängern mit und ohne Elektroantrieb.
Teil der Förderung ist die Anschaffung und Inbetriebnahme fabrikneuer Lastenfahrräder einschließlich Fahrradcomputer mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm, welche zum Transport von Waren, Material und/oder Personen sowie zu einer vorrangigen Nutzung innerhalb Brandenburgs gedacht sind. Sonderausstattunhen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen sowie gebrauchte Lastenfahrräder sind nicht Teil der Förderung.
Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende mit Sitz im Land Brandenburg.
Teil der Förderung ist die Anschaffung und Inbetriebnahme fabrikneuer Lastenfahrräder einschließlich Fahrradcomputer mit einer Zuladung von mindestens 40 Kilogramm, welche zum Transport von Waren, Material und/oder Personen sowie zu einer vorrangigen Nutzung innerhalb Brandenburgs gedacht sind. Sonderausstattunhen, Versand und Beratungs- oder Versicherungsleistungen sowie gebrauchte Lastenfahrräder sind nicht Teil der Förderung.
Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende mit Sitz im Land Brandenburg.
Fördergeber:
MIL - Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Fördergebiet:
Brandenburg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Im Regelfall werden die Anschaffungskosten mit bis zu 50 % bezuschusst. Bei einer Bereitstellung für die Allgemeinheit bis zu 80 %.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg (MIL)
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam
Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
14467 Potsdam