Ressourceneffizienzberatungen
Gefördert werden Ressourceneffizienzberatungen für Unternehmen.
Förderfähig sind Beratungsmethoden, welche einen Beitrag leisten zur Identifizierung von Potenzialen, Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen, Unterstützung der Umsetzung oder zu Einsparungen von Ressourcen und Energien sowie zu einer Reduzierung von Emissionen beitragen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Förderfähig sind Beratungsmethoden, welche einen Beitrag leisten zur Identifizierung von Potenzialen, Entwicklung und Bewertung von Maßnahmen, Unterstützung der Umsetzung oder zu Einsparungen von Ressourcen und Energien sowie zu einer Reduzierung von Emissionen beitragen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.
Fördergeber:
EFRE - Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Land Nordrhein-Westfalen
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Der Förderanteil beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100.000 Euro begrenzt. Die Bagatellgrenze für die Bearbeitung von Förderanträgen liegt bei 2.500 Euro
Kontakt Bewilligungsbehörde
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW
Fachbereich 17: Förderung
Postfach 10 10 52
45610 Recklinghausen
Ansprechpartner: Christoph Schlemmer
Telefon: 02361-305- 2451
E-Mail: Christoph.Schlemmer@lanuv.nrw.de
Ansprechpartner: Frank Wiesemann
Telefon: 02361-305- 2849
E-Mail: Frank Wiesemann@lanuv.nrw.de
Fachbereich 17: Förderung
Postfach 10 10 52
45610 Recklinghausen
Ansprechpartner: Christoph Schlemmer
Telefon: 02361-305- 2451
E-Mail: Christoph.Schlemmer@lanuv.nrw.de
Ansprechpartner: Frank Wiesemann
Telefon: 02361-305- 2849
E-Mail: Frank Wiesemann@lanuv.nrw.de