Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW - E-Lastenräder
Ziel der Förderung ist die Verringerung der Abgas- und Lärmemissionen im Bereich Mobilität.
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder eines Elektrolastenrads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder eines neuen Elektrolastenanhängers für Fahrräder. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Es können innerhalb der Vertragslaufzeit maximal 100 Fahrzeuge pro Unternehmen gefördert werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen in Baden-Württemberg.
Gefördert wird der Kauf oder das Leasing eines neuen Elektrolastenrads der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder eines Elektrolastenrads mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder eines neuen Elektrolastenanhängers für Fahrräder. Die Mindestnutzungsdauer beträgt 3 Jahre. Es können innerhalb der Vertragslaufzeit maximal 100 Fahrzeuge pro Unternehmen gefördert werden.
Förderberechtigt sind Unternehmen in Baden-Württemberg.
Fördergeber:
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Fördergebiet:
Baden-Württemberg
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig nach der Höhe der Anschaffungskosten richtet. Die Förderung beträgt 25% der förderfähigen Anschaffungskosten, höchstens jedoch 2.500 €.
Kontakt Bewilligungsbehörde
L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe
Telefon: 0800 6645866