Sanierung Nichtwohngebäude - Fachplanung und Baubegleitung

Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen im Sinne dieses Förderprogramms.

Hierunter fallen Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) sowie Heizungsoptimierung.

Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen sowie Contractoren.
Fördergeber:
BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Der Fördersatz beträgt 50 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf 5 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, insgesamt auf jährlich maximal 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
Laufzeit des Programms:
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

BAFA - Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
AS 1
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-1625

Das könnte Sie auch interessieren

Energieberater-Übersicht

Sie möchten den nächsten Schritt wagen? Dann finden Sie hier kompetente Energieberaterinnen und Energieberater in Ihrer Nähe, die Ihnen dabei helfen können!