Förderung von nicht-öffentlicher Schnellladeinfrastruktur für KMU und Großunternehmen
Das BMDV unterstützt mit dieser Förderrichtilinie die Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher und gewerblich genutzter Schnellladeinfrastruktur. Förderfähig ist hierbei die Errichtung von Ladepunkten inklusive Netzanschluss für Pkw, Lkw und Busse.
Die Schnellladepunkte dürfen auf ausschließlich betrieblich genutzten Flächen innerhalb Deutschlands errichtet werden. Die Nennladeleistung der Stationen muss bei mindestens 50 kW liegen und das Laden mit Gleichstrom ist Voraussetzung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen.
Die Schnellladepunkte dürfen auf ausschließlich betrieblich genutzten Flächen innerhalb Deutschlands errichtet werden. Die Nennladeleistung der Stationen muss bei mindestens 50 kW liegen und das Laden mit Gleichstrom ist Voraussetzung.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, KMU und Großunternehmen.
Fördergeber:
BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, der maximale Förderbetrag ist dabei auf 5 Mio. Euro begrenzt. Die ansetzbaren Ausgaben pro Ladepunkt sind von dessen DC-Nennladeleistung abhängig. Die Anteilfinanzierung berechnet sich aus der Summe der einzelnen Förderbeträge pro Ladepunkt und der Unternehmensart (KMU oder GU).
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
BMDV - Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
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