NRW.BANK.Elektromobilität
Dieses Programm fördert die klimafreundliche Mobilität in NRW.
Förderfähig sind grundsätzlich der Erwerb von Personen- und Lastkraftfahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) (Ausnahme: Leasingfinanzierungen), Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität und Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe.
Antragsberechtigt sind unter anderem Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberufler:innen, mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Förderfähig sind grundsätzlich der Erwerb von Personen- und Lastkraftfahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) (Ausnahme: Leasingfinanzierungen), Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität und Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe.
Antragsberechtigt sind unter anderem Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberufler:innen, mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Kontakt Bewilligungsbehörde
NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon :0 211 91741-0
E-Mail: info@nrwbank.de
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