NRW.BANK.Elektromobilität

Dieses Programm fördert die klimafreundliche Mobilität in NRW.

Förderfähig sind grundsätzlich der Erwerb von Personen- und Lastkraftfahrzeugen aller Verkehrsträger (Straße, Schiene, Wasser, Luft) (Ausnahme: Leasingfinanzierungen), Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität (z. B. Investitionen in Ladeinfrastruktur oder Batterietechnik), Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität und Umrüstungen von Fahrzeugen auf elektrische Antriebe.

Antragsberechtigt sind unter anderem Existenzgründerinnen und -gründer, Freiberufler:innen, mittelständische Unternehmen und gemeinnützige Unternehmen. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Fördergeber:
NRW.BANK
Fördergebiet:
Nordrhein-Westfalen
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt, Einzelhandel KMU
Förderart:
Darlehen
Förderhöhe:
Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben, Förderhöchstbetrag: 10 Mio. Euro.
Förderbereiche:

Kontakt Bewilligungsbehörde

NRW.BANK
Hauptsitz Düsseldorf
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Telefon :0 211 91741-0
E-Mail: info@nrwbank.de

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