Zukunftsfähige Energieinfrastruktur (ZEIS)
Im Fokus der Förderung stehen einerseits Wärmenetze und die Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energie.
Gefördert werden der Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden. Diese müssen durch Biomasse, geothermische und solare Energie, industrielle Abwärme und Wärme aus Abwasser versorgt werden. Darüber hinaus werden damit in Verbindung stehenden zentralen Wärmeerzeuger (Biomassefeuerungsanlagen, thermische Solaranlagen, effiziente Wärmepumpen) sowie Hausübergabestationen, Wärmespeicher, Anlagen zur Verwertung von Abwärme und Messtechnik gefördert.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
Gefördert werden der Bau und Ausbau von Wärmenetzen zur direkten Wärmeversorgung von zwei oder mehr Gebäuden. Diese müssen durch Biomasse, geothermische und solare Energie, industrielle Abwärme und Wärme aus Abwasser versorgt werden. Darüber hinaus werden damit in Verbindung stehenden zentralen Wärmeerzeuger (Biomassefeuerungsanlagen, thermische Solaranlagen, effiziente Wärmepumpen) sowie Hausübergabestationen, Wärmespeicher, Anlagen zur Verwertung von Abwärme und Messtechnik gefördert.
Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in Rheinland-Pfalz.
Fördergeber:
Rheinland-pfälzisches Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
Fördergebiet:
Rheinland-Pfalz
Förderberechtigte:
Einzelhandel gesamt
Förderart:
Zuschuss
Förderhöhe:
Der Zuschuss beträgt bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 5 Milionen Euro Bei Durchführbarkeitsstudien beträgt der Zuschuss 60 % von bis zu 50.000 Euro.
Die förderfähigen Aufwendungen für Investitionen im Bereich der Wärmeversorgung dürfen 100.000 Euro nicht unterschreiten. Im Bereich der Straßenbeleuchtung dürfen die förderfähigen Investitionen einen Betrag von 50.000 Euro nicht unterschreiten.
Die förderfähigen Aufwendungen für Investitionen im Bereich der Wärmeversorgung dürfen 100.000 Euro nicht unterschreiten. Im Bereich der Straßenbeleuchtung dürfen die förderfähigen Investitionen einen Betrag von 50.000 Euro nicht unterschreiten.
Förderbereiche:
Kontakt Bewilligungsbehörde
Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Programm/ZEIS
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Ansprechpartner: David Hemmer
Telefon: 0631 34371 169
E-Mail: david.hemmer@energieagentur.rlp.de
Programm/ZEIS
Trippstadter Straße 122
67663 Kaiserslautern
Ansprechpartner: David Hemmer
Telefon: 0631 34371 169
E-Mail: david.hemmer@energieagentur.rlp.de